einsehen.
Hinweise:
Parkmöglichkeiten gibt es rund um das Kolumbarium.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kolumbarium St. Michael
Bühnertstr. 15, 48431 Rheine
Tel.: 05971 -91 4 51 -281
Informationen für Angehörige
Ein
Todesfall
in
der
Familie
oder
bei
Freunden
und
guten
Bekannten,
vor
allem
wenn
er
unerwartet
eintritt,
kann
tragisch
sein.
Betroffene
stehen
nach
dem
Tod
eines
geliebten
Mitmenschen
oft
unter
Schock.
Die
Familienangehörigen
des
Verstorbenen
müssen
unter
denkbar
ungünstigen
Umständen,
wie
Trauer,
Schmerz
und
Zeitdruck,
einen
Berg
von
Formali-täten in nur wenigen Tagen bis zur Beerdigung erledigen.
Was ist zu tun im Todesfall?
Totenschein:
Bei
Sterbefällen
in
der
eigenen
Wohnung
müssen
Sie
zuerst
einen
Arzt
rufen
(Hausarzt
oder
112),
der
den
Tod
feststellt.
Dieser
wird
auch
den
Totenschein
ausstellen.
Bei
einem
Todesfall
im
Krankenhaus
oder
im
Pflegeheim
wird
dieser
selbstverständlich dort ausgestellt.
Anschließend
können
Sie
einen
Bestatter
suchen
und
die
wichtigsten
Unterlagen
des
Verstorbenen
zusammenstellen.
Es ist ratsam, Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.
Sterbeurkunde:
Die
Sterbeurkunde
wird
vom
Standesamt
des
Sterbeortes
ausgestellt.
Dafür
müssen
Totenschein,
Geburtsurkunde,
Personalausweis
des
Verstorbenen
sowie
je
nach
Familienstand
die
Heiratsurkunde
oder
Geburtsurkunde,
das
Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners. (Familienstammbuch) vorgelegt werden.
Dieses kann auch von Ihrem Bestatter übernommen werden.
Benachrichtigung:
Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.
Gespräch mit Ihrem Seelsorger bzw. dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde.
Bestatter:
Viele
Aufgaben
kann
das
Bestattungsunternehmen
erledigen.
Zum
Beispiel
die
Überführung,
die
Versorgung
und
Einsargung
des
Verstorbenen
und
den
Kontakt
zu
einer
Friedhofsverwaltung
oder
zum
Kolumbarium
St.
Michael
herstellen,
die
Organisation
von
Trauerfeier
und
Bestattung,
das
Trauermahl,
Traueranzeigen,
Trauerdrucksachen
sowie
die Information von Krankenkasse und Versicherungen.
Bestattung:
Wenn
Sie
oder
Ihr(e)
Verstorben(e)
sich
für
eine
Bestattung
im
Kolumbarium
St.
Michael
entschieden
haben,
informieren
Sie die Verwaltung der Kirchengemeinde St.Dionysius. Tel. 05971 / 91451-100
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Kolumbarium St. Michael
• Die Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung in der Heimatgemeinde der/ des Verstorbenen stattfinden sollte.
Ausnahmen sind mit der Verwaltung der Kirchengemeinde St. Dionysius zu besprechen und zu begründen.
• Die Trauerfeier von einem Vertreter christlicher Kirchen (ACK) vorgenommen werden soll.
• Pastor/Pfarrer/ein von der Kirche (ACK) beauftragter Laie gestellt werden müssen. Dies können Sie mit Ihrem
Bestatter absprechen. In Notfällen helfen wir gerne weiter.
• Bestattungen können Montag bis Samstag am Vormittags stattfinden.
• Direkt nach der Bestattung wird die Grabstätte mit einer Holzabschlussplatte versehen, die mit dem Namen der/des
Verstorbenen beschriftet ist. Diese wird vom Kolumbarium St. Michael gestellt.
Im
Kolumbarium
St.
Michael
wird
grundsätzlich
jede(r)
Verstorbene
mit
Namensnennung
bestattet.
Bei
den
Urnenwahlgrabstätten
gibt
es
neben
einer
reinen
Nennung
von
Namen,
Geburts-
und
Sterbedaten
noch
die
Möglichkeit
die
Abschlussplatte
mit
einem
christlichen
Symbol
(Alpha/Omega,
Christuszeichen,
Fisch
oder
Kreuz) zu versehen.
•
Jeder im Kolumbarium St. Michael Bestattete wird in das Totenbuch eingetragen. Dieses enthält Namen, Geburts- und
Sterbedatum.
• Im Vorraum des Kolumbariums hat man die Möglichkeit, Kerzen oder und Blumen für die Verstorbenen aufzustellen.
Kerzen kann man nur hier im Vorraum an einem Automaten käuflich erwerben.
• Alle Regelungen aus der Friedhofssatzung, Gebührenordnung und Gebührentarif gelten. Diese können Sie hier (
Link
)
Informationen für Angehörige
Ein
Todesfall
in
der
Familie
oder
bei
Freunden
und
guten
Bekannten,
vor
allem
wenn
er
unerwartet
eintritt,
kann
tragisch
sein.
Betroffene
stehen
nach
dem
Tod
eines
geliebten
Mitmenschen
oft
unter
Schock.
Die
Familienangehörigen
des
Verstorbenen
müssen
unter
denkbar
ungünstigen
Umständen,
wie
Trauer,
Schmerz
und
Zeitdruck,
einen
Berg
von
Formali-
täten in nur wenigen Tagen bis zur Beerdigung erledigen.
Was ist zu tun im Todesfall?
Totenschein:
Bei
Sterbefällen
in
der
eigenen
Wohnung
müssen
Sie
zuerst
einen
Arzt
rufen
(Hausarzt
oder
112),
der
den
Tod
feststellt.
Dieser
wird
auch
den
Totenschein
ausstellen.
Bei
einem
Todesfall
im
Krankenhaus
oder
im
Pflegeheim wird dieser selbstverständlich dort ausgestellt.
Anschließend
können
Sie
einen
Bestatter
suchen
und
die
wichtigsten
Unterlagen
des
Verstorbenen
zusammenstellen.
Es
ist
ratsam,
Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.
Sterbeurkunde:
Die
Sterbeurkunde
wird
vom
Standesamt
des
Sterbeortes
ausgestellt.
Dafür
müssen
Totenschein,
Geburtsurkunde,
Personalausweis
des
Verstorbenen
sowie
je
nach
Familienstand
die
Heiratsurkunde
oder
Geburtsurkunde,
das
Scheidungsurteil
oder
die
Sterbeurkunde
des
vorher
verstorbenen
Ehepartners. (Familienstammbuch) vorgelegt werden.
Dieses kann auch von Ihrem Bestatter übernommen werden.
Benachrichtigung:
Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.
Gespräch mit Ihrem Seelsorger bzw. dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde.
Bestatter:
Viele
Aufgaben
kann
das
Bestattungsunternehmen
erledigen.
Zum
Beispiel
die
Überführung,
die
Versorgung
und
Einsargung
des
Verstorbenen
und
den
Kontakt
zu
einer
Friedhofsverwaltung
oder
zum
Kolumbarium
St.
Michael
herstellen,
die
Organisation
von
Trauerfeier
und
Bestattung,
das
Trauermahl,
Traueranzeigen,
Trauerdrucksachen
sowie
die
Information
von
Krankenkasse und Versicherungen.
Bestattung:
Wenn
Sie
oder
Ihr(e)
Verstorben(e)
sich
für
eine
Bestattung
im
Kolumbarium
St.
Michael
entschieden
haben,
informieren
Sie
die
Verwaltung der Kirchengemeinde St.Dionysius. Tel. 05971 / 91451-100
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Kolumbarium St. Michael
• Die Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung in der Heimatgemeinde
der/ des Verstorbenen stattfinden sollte. Ausnahmen sind mit der Verwaltung
der Kirchengemeinde St. Dionysius zu besprechen und zu begründen.
• Die Trauerfeier von einem Vertreter christlicher Kirchen (ACK)
vorgenommen werden soll.
• Pastor/Pfarrer/ein von der Kirche (ACK) beauftragter Laie gestellt
werden müssen. Dies können Sie mit Ihrem Bestatter absprechen. In
Notfällen helfen wir gerne weiter.
• Bestattungen können Montag bis Samstag am Vormittags stattfinden.
• Direkt nach der Bestattung wird die Grabstätte mit einer
Holzabschlussplatte versehen, die mit dem Namen der/des Verstorbenen
beschriftet ist. Diese wird vom Kolumbarium St. Michael gestellt.
Im Kolumbarium St. Michael wird grundsätzlich jede(r) Verstorbene
mit Namensnennung bestattet. Bei den Urnenwahlgrabstätten gibt es
neben einer reinen Nennung von Namen, Geburts- und Sterbedaten
noch die Möglichkeit die Abschlussplatte mit einem christlichen Symbol
(Alpha/Omega, Christuszeichen, Fisch oder Kreuz) zu versehen.
•
Jeder im Kolumbarium St. Michael Bestattete wird in das Totenbuch
eingetragen. Dieses enthält Namen, Geburts- und Sterbedatum.
• Im Vorraum des Kolumbariums hat man die Möglichkeit, Kerzen oder
und Blumen für die Verstorbenen aufzustellen. Kerzen kann man nur hier im
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